In aller Kürze
Hier finden Sie das Wichtigste zu Urheberrecht, Verwertungsgesellschaften usw.

Urheberrecht
Unter dem Urheberrecht versteht man die den Urhebern nach dem UrhG zustehenden vermögens- und persönlichkeits-rechtlichen Befugnisse an ihren Werken. Im weiteren Sinn werden darunter auch die den Leistungsschutzberechtigten nach dem UrhG zustehenden Rechte verstanden.
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Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Urhebern bzw. Leistungsschutzberechtigten zur kollektiven und damit effektiven Durchsetzung der diesen gemäß dem UrhG zustehenden Ansprüche auf angemessenes Entgelt für die Nutzung ihrer Werke bzw. Leistungen. Verwertungsgesellschaften nehmen treu-händig Urheber-  und Leistungsschutzrechte wahr, d.h. sie erteilen den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke bzw. Leistungen gegen entsprechendes Entgelt die erforderlichen Nutzungsbewilligungen.

Eine Liste mit den aktuellen österreichischen Verwertungs-gesellschaften finden Sie, wenn Sie auf  Weiterlesen klicken.

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Die Kopie und das Copyright (mp3)
Beim Abspielen von Musik im Betrieb kommt es auf die legale Quelle an. Die Übertragung, der Erwerb und das Kopieren von Musik mit MP3 Files werden immer beliebter. Die Speicherkapazitäten der Chips werden immer größer, die Geräte immer kleiner. Gerade für Musikbetriebe bietet die digitale Technik viele Vorteile. Den Musikwünschen der Gäste sind kaum Grenzen gesetzt und eigene Unterhaltungsprogramme sind schnell erstellt.
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AKM
Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger reg.Gen.m.b.H.

Die AKM nimmt treuhändig die Aufführungs-, Zurverfügungstellungs- und Senderechte sowie damit in Zusammenhang stehende Vergütungsansprüche der musikalischen Urheber (Komponisten und Textdichter) und der Musikverleger wahr.

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