Was sind verwandte Schutzrechte?Verwandte Schutzrechte sind Rechte an bestimmten Leistungen, die zwar nicht der Schaffung eines Werkes entsprechen, aber dennoch vom Gesetzgeber als schutzwürdig erachtet werden. Diese werden auch Leistungsschutz- bzw. Nachbarnrechte genannt. Beispiele wären etwa die Darbietung (Aufführung und Vorträge) von Werken aus Literatur oder Tonkunst, die Herstellung von Licht- und Laufbildern oder die Herstellung von Tonträgern. |