In dieser Rubrik finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Thema Urheberrecht und Veranstaltungen.
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Was ist das Urheberrechtsgesetz? |
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Was ist geschützte Musik |
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Woher weiß ich überhaupt, ob ein Musikstück geschützt ist? |
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Wer ist Veranstalter im Sinne des Urheberrechts? |
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Ist eine Mitgliedschaft beim Veranstalterverband Österreich möglich, obwohl man kein Mitglied bei der Wirtschaftskammer ist? |
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Was ist der begünstigte Tarif des Veranstalterverbandes Österreich? |
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Wer muss sich um die Anmeldung der Veranstaltung kümmern, falls man eine Band/Einzelkünstler engagiert? |
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Was muss man bei Musikdarbietung mittels MP3 beachten? |
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Wieso muss ich auch zahlen, wenn ich doch bereits die ORF-Gebühren (GIS) bezahlt habe? |
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Wem schadet man mit der Nichtanmeldung der Nutzung geschützter Musik? |
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Was sind verwandte Schutzrechte? |
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Warum muss ich AKM bezahlen? |
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Darf man ein fremdes Werk bearbeiten? |
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Wie wird man Mitglied beim Veranstalterverband Österreich? |
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Welchen Vorteil hat die Mitgliedschaft beim Veranstalterverband Österreich? |
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Wie sieht man, ob die AKM bei der Verrechnung den begünstigten Tarif für Mitglieder des VVAT anwendet? |
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Wieso muss ich auch zahlen, wenn ich doch den Musikern schon eine Gage gezahlt habe? |
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Ist die Musikaufführung bei einer Hochzeit gebührenpflichtig? |
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Benötigt man für die Vorführung eins Filmes eine Nutzungsbewilligung von der AKM? |
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Welche Folgen drohen bei Nichtanmeldung einer Veranstaltung? |
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